- einschlägig
- zu einem Gebiet gehörend
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ein|schlä|gig ['ai̮nʃlɛ:gɪç] <Adj.>:zu einem bestimmten Gebiet oder Fach gehörend; für etwas Bestimmtes zutreffend:sie kennt die einschlägige Literatur zu diesem Problem; diese Ware kann man in allen einschlägigen Geschäften erhalten; er ist einschlägig (wegen eines ähnlichen Deliktes) vorbestraft.Syn.: betreffend, dazugehörend, entsprechend, in Betracht kommend, infrage kommend.* * *
ein|schlä|gig 〈Adj.〉 bezüglich, zutreffend, dazu gehörig ● die \einschlägigen Bestimmungen nachlesen, nachschlagen; die \einschlägige Literatur durcharbeiten; \einschlägig vorbestraft für das gleiche Vergehen bereits vorbestraft; in den \einschlägigen Geschäften nachfragen* * *
ein|schlä|gig <Adj.> [zu veraltet einschlagen = hineinreichen, -wirken]:zu einem bestimmten Gebiet od. Fach gehörend, dafür zutreffend:die -e Literatur;e. (wegen eines ähnlichen Deliktes) vorbestraft sein.* * *
ein|schlä|gig <Adj.> [zu veraltet einschlagen = hineinreichen, -wirken]: zu einem bestimmten Gebiet od. Fach gehörend, dafür zutreffend: die -e Literatur; die -en Paragraphen des Gesetzes; e. (wegen eines ähnlichen Deliktes) vorbestraft sein; Eine Kneipe in Hamburg-Eimsbüttel mit -en Typen (Saarbr. Zeitung 3. 10. 79, III); Nur die Ergebnisse erwiesen sich bisher nicht als e. (profil 46, 1983, 58).
Universal-Lexikon. 2012.